Leere, restentleerte Farbeimer gehören in die Gelbe Tonne, Eimer mit eingetrockneter Farbe meist in den Restmüll. Flüssige Farben, Lacke und Verdünnung bringen Sie zur Schadstoffsammelstelle oder zum Schadstoffmobil – in den Abfluss gehört Farbe nie.
Fallen bei einer Renovierung viele leere oder eingetrocknete Farbeimer an, dürfen sie in den Baumischabfall-Container ab 309 €, ohne Aufpreis. In Sperrmüll-, Bauschutt- oder Verpackungscontainer gehören sie nicht, flüssige Farbe in keinen Container.
Farbeimer und Farbreste: Was gehört wohin?
Entscheidend ist, ob die Farbe noch flüssig ist. Die genauen Regeln legt jede Kommune in ihrer Abfallsatzung fest; die Tabelle zeigt die übliche Zuordnung.
| Was? | Wohin im Haushalt? | Im CURANTO-Container? |
|---|---|---|
| leerer, restentleerter Farbeimer | Gelbe Tonne oder Gelber Sack | ja, im Baumischabfall-Container |
| Eimer mit eingetrockneter Dispersionsfarbe | meist Restmüll | ja, im Baumischabfall-Container |
| flüssige Wandfarbe | Schadstoffsammelstelle, Schadstoffmobil | nein |
| Lacke, Lasuren, Verdünnung, Pinselreiniger | Schadstoffsammelstelle, Schadstoffmobil | nein |
| Pinsel und Rollen mit getrockneter Farbe | Restmüll | – |
Leere Farbeimer entsorgen
Ein Farbeimer gilt als leer, wenn er restentleert ist – also nur noch ein dünner Film Farbe an der Wand haftet. Solche Eimer aus Kunststoff oder Blech sind Verpackungen und gehören in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack. Ist noch mehr Farbe drin und eingetrocknet, gehört der Eimer in der Regel in den Restmüll.
Wer nach einer Renovierung gleich einen Stapel Eimer hat, kann sie zusammen mit Tapeten, Folien und anderen Renovierungsresten in den Container für Baumischabfall geben.
Wohin mit alter Wandfarbe?
Flüssige Wandfarbe gehört zur Schadstoffsammelstelle oder zum Schadstoffmobil. Kleine Reste Dispersionsfarbe lassen sich auch eintrocknen: den Eimer offen stehen lassen, bis die Farbe ausgehärtet ist. Eingetrocknete Dispersionsfarbe darf dann je nach Kommune in den Restmüll.
Bevor Sie Farbe wegwerfen, lohnt ein Blick in den Eimer: Gut verschlossene Wandfarbe hält oft noch lange und eignet sich zum Ausbessern – genau denselben Farbton nachmischen zu lassen, ist häufig schwierig.
Lacke, Lasuren und Verdünnung
Lacke, Lasuren, Verdünnung und Pinselreiniger gehören zur Schadstoffsammelstelle oder zum Schadstoffmobil. Das gilt besonders für lösemittelhaltige Produkte. Wie Ihre Kommune mit eingetrockneten Lackdosen umgeht, steht im Abfallkalender oder auf der Seite des örtlichen Entsorgers. Mehr zu gefährlichen Abfällen: Sonderabfälle entsorgen.
Farbeimer beim Wertstoffhof und Schadstoffmobil
Leere Eimer und Eimer mit eingetrockneter Farbe nehmen viele Wertstoffhöfe an. Flüssige Farb- und Lackreste nimmt die Schadstoffsammelstelle an, die oft am Wertstoffhof eingerichtet ist oder als Schadstoffmobil zu festen Terminen durch die Orte fährt. Termine, Annahmemengen und Gebühren stehen im Abfallkalender Ihrer Kommune. Manche Baumärkte nehmen Farbreste zurück – am besten beim Kauf nachfragen.
Viele Farbeimer nach der Renovierung: der Container
Bei einer Renovierung kommt selten nur ein Eimer zusammen. Leere und eingetrocknete Farbeimer dürfen bei CURANTO in den Baumischabfall-Container, zusammen mit Tapeten, Rigips, Holzresten, Laminat und Folien – ohne Aufpreis für die Eimer, solange die Farbe getrocknet ist:
- Baumischabfall leicht ab 309 €: Renovierungsabfall ohne Bauschutt
- Baumischabfall schwer ab 389 €: mit bis zu 15 % Bauschutt wie Fliesen oder Estrich
- BigBag ab 99 € für rund 1 m³ Mischabfall
Nicht erlaubt sind Farbeimer im Sperrmüll-, Bauschutt- oder Verpackungscontainer. Flüssige Farben und Lacke dürfen in keinen Container, sie gehören zum Schadstoffmobil. Alle Preise inklusive Transport, Entsorgung und bis zu 21 Tagen Stellzeit, danach 5 € je Tag. Was ein Mischcontainer in welcher Größe kostet: Was kostet ein Container für Mischabfall?
Was kostet es, Farbeimer zu entsorgen?
- Gelbe Tonne und Restmüll: mit der Müllgebühr abgegolten.
- Schadstoffmobil und Wertstoffhof: Die Gebühr legt die Kommune fest; manche nehmen haushaltsübliche Mengen kostenlos an.
- Container: Baumischabfall ab 309 € als Festpreis für den gesamten Renovierungsabfall, leere und eingetrocknete Eimer ohne Aufpreis.
Häufige Fragen zum Entsorgen von Farbeimern
Kann ich einen Farbeimer beim Wertstoffhof entsorgen?
Leere Eimer und Eimer mit eingetrockneter Farbe nehmen viele Wertstoffhöfe an; flüssige Farb- und Lackreste gehören zur Schadstoffsammelstelle, die oft am Wertstoffhof oder als Schadstoffmobil angeboten wird. Was angenommen wird, legt jede Kommune selbst fest.
Wo kann ich leere Farbeimer entsorgen?
Restentleerte Farbeimer gehören in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack, Eimer mit eingetrockneten Resten meist in den Restmüll. Fallen bei einer Renovierung viele Eimer an, dürfen sie in den Baumischabfall-Container ab 309 €.
Wohin mit alter Wandfarbe?
Flüssige Wandfarbe gehört zur Schadstoffsammelstelle oder zum Schadstoffmobil. Kleine Reste lassen sich im offenen Eimer eintrocknen; eingetrocknete Dispersionsfarbe darf dann je nach Kommune in den Restmüll.
Kann ich Wandfarbe im Restmüll entsorgen?
Nur eingetrocknet. Flüssige Farbe gehört nicht in den Restmüll, sondern zur Schadstoffsammelstelle; ob eingetrocknete Reste in die Restmülltonne dürfen, regelt die Abfallsatzung Ihrer Kommune.
Darf Wandfarbe in den Abfluss?
Nein, Farb- und Lackreste gehören weder in den Abfluss noch in die Toilette – auch wasserlösliche nicht.
Was kostet es, Farbeimer zu entsorgen?
Über Gelbe Tonne oder Restmüll ist die Entsorgung mit der Müllgebühr abgegolten; am Schadstoffmobil legt die Kommune die Gebühr fest, manche nehmen haushaltsübliche Mengen kostenlos an. Bei einer Renovierung nimmt der Baumischabfall-Container ab 309 € leere und eingetrocknete Eimer ohne Aufpreis mit.
Dürfen Farbeimer in den Container?
Ja, aber nur leere oder eingetrocknete Eimer und nur in den Baumischabfall-Container (leicht, schwer oder gewerblich). In Sperrmüll-, Bauschutt- oder Verpackungscontainer gehören sie nicht, flüssige Farben und Lacke in keinen Container.
Was mache ich mit Lackresten und Verdünnung?
Lacke, Lasuren, Verdünnung und Pinselreiniger gehören zur Schadstoffsammelstelle oder zum Schadstoffmobil – nie in den Abfluss und nicht in den Container.