Sondermüll ist alles, was im Abfallverzeichnis (AVV) einen Abfallschlüssel mit Sternchen (*) trägt – also Abfälle, die giftig, krebserzeugend, ätzend oder entzündlich sind, etwa Asbest, alte Mineralwolle, Lösemittel, flüssige Farbreste, Altöl oder Batterien. Die meisten Materialien, nach denen gefragt wird – Laminat, Rigips, Ytong, OSB-Platten, Tapeten oder Thuja-Schnitt – sind kein Sondermüll, auch wenn sie nicht in die Restmülltonne oder den Bauschutt dürfen. Oft entscheidet das Baujahr: Asbest wurde in Deutschland bis 1993 verbaut, Mineralwolle aus der Zeit vor 1996 gilt als gefährlich. Klassischen Sondermüll aus Haushalt und Werkstatt nimmt CURANTO nicht an; für alte Mineralwolle und behandeltes Holz A4 gibt es eigene Container, Asbest und teerhaltige Abfälle übernimmt CURANTO nur für Gewerbekunden auf Anfrage.
Was ist Sondermüll?
Den Begriff „Sondermüll“ gibt es im Gesetz nicht. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) sprechen von gefährlichen Abfällen, in der Fachpraxis ist auch Sonderabfall üblich. Gemeint ist immer dasselbe: Abfall, der wegen seiner Inhaltsstoffe Gesundheit oder Umwelt gefährden kann und deshalb nicht mit Haus- oder normalem Bauabfall entsorgt werden darf.
Im Alltag wird „Sondermüll“ allerdings viel weiter benutzt – für alles, was nicht in die Tonne passt oder beim Wertstoffhof extra kostet: alte Fliesen, eine Rigipswand, Laminat aus dem Flur, die Thujahecke. Das meiste davon ist kein Sondermüll, braucht aber einen eigenen Entsorgungsweg. Genau diese Verwechslung klärt die Übersicht weiter unten.
Woran erkenne ich Sondermüll – und welche Rolle spielt das Baujahr?
Ob ein Abfall gefährlich ist, entscheiden drei Punkte:
- Sternchen im Abfallschlüssel: Steht in der AVV ein * hinter der Nummer (z. B. 17 06 05* für asbesthaltige Baustoffe), ist der Abfall rechtlich gefährlich. Das ist das eindeutige Merkmal.
- Gefährliche Inhaltsstoffe: Asbestfasern, alte Mineralwollfasern, Lösemittel, Schwermetalle, Quecksilber oder Holzschutzmittel.
- Besondere Pflichten: Gewerbliche Erzeuger müssen die Entsorgung nachweisen (elektronisches Nachweisverfahren eANV), es gelten Verpackungs- und Transportvorschriften.
Bei Bau- und Renovierungsabfällen sieht man die Gefahr dem Material selten an. Deshalb helfen diese Faustregeln:
| Material | Kritischer Zeitraum | Was das bedeutet |
|---|---|---|
| Asbesthaltige Baustoffe (Faserzement-Wellplatten, Kunstschiefer, Floor-Flex-Bodenplatten, alte Brandschutzplatten, Spachtelmassen und Kleber) | verbaut bis 1993 | Bei Gebäuden mit Baujahr oder Sanierung vor 1993 besteht Asbestverdacht – vor dem Ausbau Schadstoffanalyse |
| Mineralwolle (Glaswolle, Steinwolle) | hergestellt vor 1996 | gefährlich (AVV 17 06 03*) |
| Mineralwolle (Glaswolle, Steinwolle) | hergestellt 1996 bis Mai 2000 | nur mit Zertifikat (RAL-Gütezeichen) unbedenklich, sonst gefährlich |
| Mineralwolle (Glaswolle, Steinwolle) | hergestellt ab Juni 2000 | nicht gefährlich (AVV 17 06 04) |
Ist das Sondermüll? Baustoffe und Materialien im Check
Die folgenden Tabellen ordnen die Materialien ein, nach denen am häufigsten gefragt wird – mit Begründung und dem passenden Entsorgungsweg.
Dämmstoffe: Mineralwolle, Styropor, Deckenplatten
| Material | Sondermüll? | Warum / Ausnahme | Wohin? |
|---|---|---|---|
| Mineralwolle vor 1996 (Glaswolle, Steinwolle, z. B. Rockwool, Isover) | Ja, AVV 17 06 03* | Alte, biopersistente Fasern gelten als krebserzeugend; gefährlich vor allem beim Ausbau, Reißen oder Schneiden | KMF-Container (Variante „gefährlich“), nur in den mitgelieferten Säcken |
| Mineralwolle 1996 bis Mai 2000 | Nur mit Zertifikat nein | Ohne RAL-Gütezeichen wie alte Wolle zu behandeln | KMF-Container, Variante je nach Nachweis |
| Mineralwolle ab Juni 2000 | Nein, AVV 17 06 04 | Muss trotzdem getrennt entsorgt werden | KMF-Container |
| Mineralfaser-Deckenplatten (z. B. Odenwald, OWA) | Je nach Herstellungsjahr | Einstufung wie Mineralwolle – Herstellungsjahr vor dem Ausbau klären | wie Mineralwolle |
| Styropor (EPS), Styrodur (XPS) | Nein | Mit Flammschutzmittel HBCD seit 2017 kein gefährlicher, aber POP-haltiger Abfall: getrennt sammeln, nicht vermischen | Wertstoffhof oder Fachbetrieb, siehe Baustyropor entsorgen |
Platten und Wandbaustoffe: Rigips, Ytong, Bims
| Material | Sondermüll? | Warum / Ausnahme | Wohin? |
|---|---|---|---|
| Gipskarton / Rigips, sortenrein | Nein, AVV 17 08 02 | Gips stört das Bauschutt-Recycling, daher getrennt entsorgen | Leichtbaustoffe-Container oder Baumischabfall leicht / schwer |
| Gipsfaserplatten (z. B. Fermacell) | Nein | Baustoff auf Gipsbasis wie Rigips | wie Gipskarton |
| Gipskarton mit asbesthaltiger Spachtelmasse oder Kleber (vor 1993) | Ja | Asbestfasern; vor dem Ausbau Schadstoffanalyse | Privat: Fachbetrieb, siehe Asbest entsorgen; Gewerbekunden: Anfrage für Gewerbekunden |
| Ytong / Porenbeton / Gasbeton | Nein | Darf nicht in den normalen Bauschutt, weil er dessen Recycling stört | Leichtbaustoffe-Container oder bis max. 15 % im schweren Baumischabfall |
| Bimsstein | Nein | Leichtbaustoff, gehört nicht in den Bauschutt | Leichtbaustoffe-Container |
| Kalziumsilikatplatten | Neuere nein, ältere möglich | Ältere Brandschutzplatten (vor 1993) können Asbest enthalten | bei Verdacht Schadstoffanalyse, dann Fachbetrieb |
Holz, Bodenbeläge und Tapeten: Laminat, OSB, WPC
| Material | Sondermüll? | Warum / Ausnahme | Wohin? |
|---|---|---|---|
| OSB- und Spanplatten aus dem Innenausbau | Nein | Altholz der Kategorien A2/A3, ohne Holzschutzmittel | Holz A1–A3-Container |
| Holzpaneele aus Innenräumen | Nein | Lackiertes oder beschichtetes Innenholz ohne Holzschutzmittel | Holz A1–A3-Container |
| Laminat | Nein | Verbund aus Holzfaser und Kunstharz – wird deshalb nicht überall als Altholz angenommen | Sperrmüll-Container oder Baumischabfall leicht / schwer |
| WPC-Terrassendielen | Nein | Holz-Kunststoff-Verbund, zählt in der Regel nicht als Altholz | Entsorgungsweg bei der Kommune erfragen |
| Außenholz mit Holzschutzmittel (Zaun, Pergola, Massivholz-Außentüren, Holzfenster ohne Glas) | Ja, AVV 17 02 04* | Altholz Kategorie A4, mit Holzschutzmitteln behandelt | Holz A4-Container |
| Linoleum | Nein | Naturmaterial (Leinöl, Kork- oder Holzmehl, Jute) | nach Vorgabe der Kommune |
| Alte Bodenplatten wie Floor-Flex, alte Kleber (vor 1993) | Möglich | Asbestverdacht – häufige Verwechslung mit Linoleum | bei Verdacht Schadstoffanalyse, dann Fachbetrieb |
| Tapete, auch Glasfasertapete | Nein | Kleisterreste machen sie nicht gefährlich | haushaltsübliche Mengen in den Restmüll |
Welche Holzarten in welche Kategorie fallen, erklärt der Beitrag Holzarten und Altholzkategorien.
Dach und Fassade: Wellplatten, Schiefer, Dachpappe
| Material | Sondermüll? | Warum / Ausnahme | Wohin? |
|---|---|---|---|
| Dachziegel aus Ton oder Beton | Nein | Mineralischer Bauabfall | Bauschutt-Container |
| Wellplatten aus Faserzement (vor 1993) | Ja, AVV 17 06 05* | Enthalten in der Regel Asbest | Privat: nur Fachbetrieb, siehe Asbest entsorgen; Gewerbekunden: Anfrage für Gewerbekunden |
| Bitumenwellplatten | Nein | Kein Asbest, kein Teer | nach Vorgabe der Kommune |
| Schiefer | Naturschiefer nein | Kunstschiefer aus Faserzement (vor 1993) steht unter Asbestverdacht | bei Kunstschiefer Schadstoffanalyse |
| Dachpappe auf Bitumenbasis | Nein, AVV 17 03 02 | Bitumen ist nicht gefährlich | Dachpappe-Container |
| Teerhaltige Dachpappe | Ja, AVV 17 03 01* | Teer enthält krebserzeugende Stoffe (PAK) | Privat: Fachbetrieb, siehe Dachpappe entsorgen; Gewerbekunden: Anfrage für Gewerbekunden |
Garten, Boden und Haushalt: Thuja, Erde, Leuchtmittel
| Material | Sondermüll? | Warum / Ausnahme | Wohin? |
|---|---|---|---|
| Thuja / Lebensbaum (Heckenschnitt) | Nein | Die Pflanze ist giftig, als Abfall aber normaler Grünschnitt | Grünschnitt-Container |
| Erdaushub, unbelastet | Nein | Gefährlich nur, wenn er z. B. mit Öl verunreinigt ist (AVV 17 05 03*) | Boden-Container |
| Wellpappe, Kartons | Nein | Papier und Pappe | Container für Papier und Pappe |
| LED-Röhren und LED-Lampen | Nein | Elektroaltgerät – nicht in den Restmüll | Wertstoffhof oder Rückgabe im Handel |
| Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen | Ja, AVV 20 01 21* | Enthalten Quecksilber | Wertstoffhof oder Rückgabe im Handel |
| Glühbirnen, Halogenlampen | Nein | Keine gefährlichen Inhaltsstoffe | Restmüll |
| Farben und Lacke | Flüssige Reste ja | Vollständig eingetrocknete Dispersionsfarbe ist meist Restmüll | Schadstoffannahme, siehe Farben und Lacke entsorgen |
| Batterien, Altöl | Ja | Schwermetalle bzw. Mineralöl | Rückgabe im Handel oder Schadstoffannahme |
Warum gelten Laminat, Rigips oder Ytong oft als Sondermüll?
Viele fragen „Warum ist Laminat Sondermüll?“ oder „Warum muss Gipskarton in den Sondermüll?“. Die kurze Antwort: Diese Materialien sind kein Sondermüll. Der Eindruck entsteht aus vier Gründen:
- Sie stören das Recycling anderer Abfälle. Gips und Porenbeton dürfen nicht in den Bauschutt, weil sie daraus gewonnene Recyclingbaustoffe verunreinigen. Deshalb werden sie getrennt gesammelt – und am Wertstoffhof oft extra berechnet.
- Sie sind Verbundmaterialien. Laminat und WPC bestehen aus Holz und Kunststoff. Sie lassen sich weder wie reines Holz noch wie reiner Kunststoff verwerten und werden darum nicht überall angenommen.
- Sie sehen aus wie ihre asbesthaltigen Vorgänger. Faserzement-Wellplatten, Kunstschiefer oder Floor-Flex-Platten aus der Zeit vor 1993 können Asbest enthalten. Ihre heutigen Nachfolger nicht – von außen ist das kaum zu unterscheiden.
- „Giftig“ ist nicht gleich „gefährlicher Abfall“. Thuja ist giftig, wenn man sie isst, als Gartenabfall aber ganz normaler Grünschnitt.
Was nimmt CURANTO an – und was nicht?
CURANTO entsorgt keinen klassischen Sondermüll: Chemikalien, Farben, Lösemittel, Batterien, Altöl und Flüssigkeiten gehören in keinen CURANTO-Container. Ausnahmen gibt es für zwei Bauabfälle mit Sternchen, die in eigenen Containern gesammelt werden, sowie für Asbest und teerhaltige Abfälle – diese aber nur für Gewerbekunden auf Anfrage.
Nimmt CURANTO an (kein Sondermüll)
- Bauschutt, Dachziegel
- Gipskarton, Ytong, Bims
- Holz A1–A3, OSB, Spanplatten
- Laminat (Sperrmüll oder Baumischabfall)
- Dachpappe auf Bitumenbasis
- Mineralwolle ab Juni 2000
- Grünschnitt, Erdaushub
Sonderfälle mit eigenem Container
- Alte Mineralwolle (AVV 17 06 03*): nur verpackt in den mitgelieferten Säcken, kein anderes Material im Container
- Behandeltes Holz A4 (AVV 17 02 04*): z. B. Zäune, Pergolen, Massivholz-Außentüren
- Asbest und teerhaltige Abfälle wie Teerpappe: nur für Gewerbekunden, individuell über die Anfrage für Gewerbekunden
Nimmt CURANTO nicht an (Privatkunden)
- Asbest in jeder Form
- Farben, Lacke, Lösemittel, Chemikalien
- Batterien, Altöl, Flüssigkeiten
- Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen
- Teerhaltige Dachpappe
Landet alte Mineralwolle im Container für nicht gefährliche Mineralwolle, wird der Abfall umdeklariert und nachberechnet. Im Zweifel das Herstellungsjahr vorher klären.
Die vollständige Positiv- und Negativliste je Abfallart steht im Beitrag Was darf in den Container – und was nicht?.
Wohin mit echtem Sondermüll – und was kostet das?
Für Sondermüll gibt es je nach Menge und Herkunft drei Wege:
- Kleinmengen aus dem Haushalt: Schadstoffannahmestelle am Wertstoffhof oder das Schadstoffmobil der Kommune. Haushaltsübliche Mengen sind dort meist kostenlos oder kosten eine geringe Gebühr.
- Rückgabe im Handel: Batterien nimmt jeder Händler zurück, der Batterien verkauft. Altes Motoröl nehmen Verkaufsstellen von Motoröl zurück. Elektroaltgeräte und Leuchtmittel nehmen größere Elektro- und Lebensmittelhändler zurück.
- Größere Mengen aus Sanierung, Abriss oder Gewerbe: zugelassener Entsorgungsfachbetrieb. Für Betriebe gilt die elektronische Nachweisführung (eANV).
Kosten: Einen bundesweiten Preis für Sondermüll gibt es nicht. Kleinmengen aus dem Haushalt sind über die Kommune oft kostenlos, Mengen- und Gebührengrenzen legt jede Kommune selbst fest. Größere Mengen rechnen Fachbetriebe nach Gewicht und Stoffart ab – die Preise unterscheiden sich je nach Material und Region stark. Fragen Sie deshalb immer ein konkretes Angebot an.
Mehr zu einzelnen Stoffen: Asbest entsorgen · Glaswolle & KMF entsorgen · Rigips & Gipskarton entsorgen · Die versteckten Gefahren des Abfalls · Abfalllexikon
Häufige Fragen
Was ist Sondermüll?
Sondermüll ist jeder Abfall, dessen Abfallschlüssel in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) ein Sternchen (*) trägt. Das Sternchen steht für gefährliche Eigenschaften, etwa giftig, krebserzeugend, ätzend oder entzündlich. Rechtlich heißt Sondermüll „gefährlicher Abfall“, in der Praxis auch Sonderabfall.
Ist Laminat Sondermüll?
Nein, Laminat ist kein Sondermüll. Weil es ein Verbund aus Holzfaserplatte und Kunstharz-Deckschicht ist, nehmen manche Wertstoffhöfe es nicht als normales Altholz an – gefährlich ist es deshalb aber nicht. Bei CURANTO darf Laminat in den Sperrmüll-Container oder in den Container für leichten oder schweren Baumischabfall.
Sind LED-Röhren Sondermüll?
Nein, LED-Röhren sind kein Sondermüll, sondern Elektroaltgeräte. Sie gehören trotzdem nicht in den Restmüll, sondern zum Wertstoffhof oder zurück in den Handel. Anders bei Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen: Sie enthalten Quecksilber und sind gefährlicher Abfall (AVV 20 01 21*).
Ist Ytong Sondermüll?
Nein, Ytong bzw. Porenbeton (auch Gasbeton genannt) ist kein Sondermüll. Er darf nur nicht in den normalen Bauschutt, weil er dessen Recycling stört. Bei CURANTO gehört Porenbeton in den Leichtbaustoffe-Container oder – bis maximal 15 % Anteil – in den Container für schweren Baumischabfall.
Ist Rigips bzw. Gipskarton Sondermüll?
Nein, sortenreiner Gipskarton ist kein Sondermüll, sondern nicht gefährlicher Bauabfall (AVV 17 08 02). Er muss nur getrennt vom Bauschutt entsorgt werden. Gefährlich wird er erst, wenn Spachtelmasse oder Kleber aus Gebäuden vor 1993 Asbest enthalten – dann ist vor dem Ausbau eine Schadstoffanalyse nötig.
Ist die alte Dämmwolle vom Dachboden Sondermüll?
Mineralwolle (Glas- oder Steinwolle, z. B. Rockwool oder Isover), die vor 1996 hergestellt wurde, ist Sondermüll (AVV 17 06 03*). Wolle aus 1996 bis Mai 2000 gilt nur mit Zertifikat als unbedenklich, ab Juni 2000 hergestellte Wolle ist nicht gefährlich (AVV 17 06 04). Für beide Fälle bietet CURANTO einen KMF-Container; alte Wolle muss in den mitgelieferten Säcken verpackt sein.
Ist Styropor bzw. Styrodur Sondermüll?
Nein, Dämmplatten aus Styropor (EPS) oder Styrodur (XPS) sind seit 2017 kein gefährlicher Abfall mehr. Enthalten sie das Flammschutzmittel HBCD, gelten sie aber als POP-haltiger Abfall: Sie müssen getrennt gesammelt und dürfen nicht mit anderen Abfällen vermischt werden.
Was kostet die Entsorgung von Sondermüll?
Haushaltsübliche Kleinmengen nehmen viele Kommunen am Schadstoffmobil oder an der Schadstoffannahmestelle kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr an. Größere Mengen rechnen Fachbetriebe nach Gewicht und Stoffart ab; die Preise unterscheiden sich je nach Material und Region stark, einen bundesweit gültigen Tonnenpreis gibt es nicht.
Wo kann ich Sondermüll kostenlos entsorgen?
Haushaltsübliche Kleinmengen nehmen die meisten Kommunen kostenlos oder gegen geringe Gebühr am Schadstoffmobil oder an der Schadstoffannahmestelle des Wertstoffhofs an. Batterien, Altöl und Leuchtmittel können Sie zusätzlich im Handel zurückgeben. Mengen- und Gebührengrenzen legt jede Kommune selbst fest.